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  1. Nachteilsausgleich für Chancengleichheit im Studium
 

Nachteilsausgleich im Studium: So funktioniert er an Hochschulen

Prüfungen, Hausarbeiten, Anwesenheitspflichten – all das kann zur Herausforderung werden, wenn du eine Beeinträchtigung hast. Der Nachteilsausgleich soll für faire Bedingungen und Chancengleichheit sorgen. Hier erfährst du, wie er funktioniert. 

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Stell dir vor, du hast eine chronische Erkrankung oder ADHS – konzentriertes Lernen oder eine Prüfung mit Zeitdruck können dann zum Beispiel viel schwieriger sein als für andere. Genau hier greift der Nachteilsausgleich: Er stellt sicher, dass Studierende mit Beeinträchtigungen keine Nachteile im Studium oder bei Prüfungen haben.

Jede Beeinträchtigung wirkt sich anders aus – deshalb ist jede Maßnahme individuell. Oft erhalten betroffene Studierende nicht nur eine einzelne Erleichterung, sondern ein ganzes Paket an Lösungen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Verlängerte Bearbeitungszeiten für Prüfungen und Hausarbeiten
  • Zusätzliche Pausen während Prüfungen
  • Veränderung der Prüfungsform (z. B. mündliche statt schriftliche Prüfungen)
  • Prüfung in separaten Räumen mit eigener Aufsicht
  • Nutzung technischer Hilfsmittel wie Laptop oder Vorlesesoftware
  • Anpassung von Anwesenheitspflichten

Je nach Beeinträchtigung gibt es neben dem Nachteilsausgleich auch finanzielle Hilfen. Ein Blick in die Fördermöglichkeiten lohnt sich. Zuständig sein können etwa das BAföG-Amt, die Krankenkasse (zum Beispiel für Hilfsmittel) oder Stiftungen wie die Deutsche Behindertenhilfe.

Wer hat Anspruch auf Nachteilsausgleich?

Von ADHS über Sehbehinderungen bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen: Laut der    22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben etwa 16 Prozent der Studierenden eine oder mehrere Beeinträchtigungen, die das Studium erschweren. Sie alle haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Zu den typischen Diagnosen gehören:

  • Körperliche Einschränkungen wie Beeinträchtigungen der Mobilität, Sehbehinderungen oder Schwerhörigkeit
  • Geistige Beeinträchtigungen wie Lernbehinderungen 
  • Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie oder Multiple Sklerose
  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
  • Teilleistungsstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) 
  • Weitere Formen der Neurodiversität wie Autismus oder ADHS, die das Lernen beeinflussen

Nachteilsausgleich beantragen – so geht’s

Einen Nachteilsausgleich musst du offiziell beantragen. Das genaue Vorgehen ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Diese drei Schritte sind aber in der Regel erforderlich:

  1. Antrag stellen: Den Antrag reichst du beim Prüfungsamt oder der zuständigen Beratungsstelle der Hochschule ein. Darin steht, welche Beeinträchtigung vorliegt und welche Anpassungen benötigt werden.
  2. Nachweise einreichen: Ein ärztliches Attest oder ein fachärztliches Gutachten muss belegen, wie sich die Beeinträchtigung auf das Studium auswirkt. Je nach Hochschule können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
  3. Entscheidung abwarten: Die Hochschule prüft den Antrag und entscheidet, welche Maßnahmen nun greifen. 

Unser Tipp: Sprich auch mit deinen Dozierenden! Oft gibt es auch außerhalb des offiziellen Nachteilsausgleichs Möglichkeiten, dich zu unterstützen. 

Beraten lassen und Chancengleichheit sichern

Beim Thema Nachteilsausgleich hat jede Hochschule, teils sogar jeder Studiengang, eigene Regeln. Oft ist auch unklar, welche Nachteilsausgleiche wirklich möglich sind. Deshalb lohnt es sich, direkt mit den richtigen Stellen an deiner Hochschule zu sprechen.

  • Allgemeine Studienberatung: Diese kann erste Informationen geben und dich an die richtige Stelle weiterleiten.
  • Prüfungsamt: Dieses bearbeitet in der Regel den Antrag auf Nachteilsausgleich.
  • Beratungsstellen für Studierende mit Beeinträchtigungen: Viele Hochschulen haben spezielle Ansprechpersonen oder Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
  • Psychosoziale Beratungsstellen: Falls du eine psychische Erkrankung hast, können diese Stellen zusätzlich unterstützen.
  • AStA oder Studierendenvertretungen: Manche bieten eigene Beratungen zu Nachteilsausgleichen an oder helfen bei der Antragstellung.

Darüber hinaus gibt es gibt zahlreiche Selbsthilfegruppen und Online-Foren, in denen sich Studierende mit ähnlichen Beeinträchtigungen austauschen können. Das kann dir helfen, mit Herausforderungen besser umzugehen und neue Lösungswege zu finden.

Fazit

Ein Nachteilsausgleich sorgt für faire Chancen im Studium. Der Antrag kann etwas Bürokratie bedeuten – aber es lohnt sich. Jeder und jede hat das Recht auf Inklusion und Chancengleichheit im Studium. Also: Hol dir die Unterstützung, die du brauchst, und mach dein Studium zu deiner Erfolgsgeschichte!